Wettbewerbsrecht

Im Kampf um die Erreichung wirtschaftlicher Zielsetzungen überschreiten Vertragspartner wie Konkurrenten oftmals die Grenzen des wettbewerbsrechtlich zulässigen, wenn sie sich sittenwidriger, irreführender oder all zu aggressiver Geschäftspraktiken bedienen. Dem sollen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entgegenwirken und für einen fairen Leistungswettbewerb sorgen.

Durch umfangreiche Prozesserfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechtes, insbesondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb kann wettbewerbswidriges Verhalten anderer rasch abgestellt werden.

Mit vorausblickender Vertragsgestaltung und Beratung in diesem Bereich werden bereits im Vorfeld rechtliche Angriffsflächen vermieden.